Datenschutzerklärung
Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verarbeitung personenbezogener Daten von Gästen durch die Unterkunftgeber für Gästebeiträge und Übernachtungsteuer
Informationen für Übernachtungsgäste
Der Unterkunftgeber verarbeitet von den Übernachtungsgästen persönliche Daten für die Stadt Cuxhaven für Zwecke der Gästebeiträge und der Übernachtungsteuer. Verantwortlicher und Ansprechpartner
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die:
Stadt Cuxhaven Der Oberbürgermeister Fachbereich Finanzen - Steueramt Rathausplatz 1 27472 Cuxhaven Telefon: 04721/700-162 oder -168 [email protected] oder [email protected] Datenschutzbeauftragte der Stadt Cuxhaven ist: Hedwig Gosling Rathausplatz 1 27472 Cuxhaven Telefon: 04721/700-603 [email protected]
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe, die Abgaben nach den Vorschriften der Abgabenordnung, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und der kommunalen Satzungen gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigt die Stadt personenbezogene Daten. Die personenbezogenen Daten werden dabei in dem abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden. Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines abgabenrechtlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere Zwecke verarbeitet werden. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nach der Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung bzw. der Abgabenordnung (nähere Erläuterungen hierzu unter dem Punkt Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten) verarbeitet.
Gästebeiträge
Im Rahmen der Erhebung von Gästebeiträgen auf Grundlage der Gästebeitragssatzung (GBS) der Stadt Cuxhaven vom 7. Dezember werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:
- Nummer der ausgestellten Gästekarte
- Name und Vorname des Gästebeitragsschuldners 2
- Straße, Postleitzahl und Wohnort des Gästebeitragsschuldners.
- Aufenthaltszeitraum und sich daraus ergebende Anzahl an Übernachtungen
- berechneter Gästebeitragssatz je Übernachtung und der sich nach Multiplikation mit den Übernachtungen ergebende Gästebeitrag.
§ 7 Absatz 1 GBS enthält zuBeitragsbefreiungen u. a. folgende Regelungen:
- Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“). - Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.
Die entsprechenden Merkmale werden ggf. verarbeitet.
Rechtsgrundlage für die o. g. Datenverarbeitung ist der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 1 Absatz 6 und § 3 der Neufassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in Verbindung mit den genannten Bestimmungen der GBS.
Übernachtungsteuer
Im Rahmen der Erhebung einer Übernachtungsteuer auf Grundlage der Übernachtungsteuersatzung (ÜSS) der Stadt Cuxhaven vom 23.02.2017 - in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 14. März 2018 – werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:
- Name und Vorname des Unterkunftnehmers
- Straße, Postleitzahl und Wohnort des Unterkunftnehmers
- Aufenthaltszeitraum und sich daraus ergebende Anzahl an Übernachtungen
- Steuermaßstab für den Aufenthaltszeitraum.
Rechtsgrundlage für die o. g. Datenverarbeitung ist der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 1 Absatz 6 und § 3 der Neufassung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes in Verbindung mit den genannten Bestimmungen der ÜSS.
Verarbeitung von Daten des Unterkunftgebers Vom Unterkunftgeber werden insbesondere folgende Daten verarbeitet:
- Vorname, Name und Adresse
- Kontaktdaten (Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse)
- Lage (Straße, Haus- und ggf. Wohnungsnummer) und Bezeichnung des vermieteten Objektes
- Kassenzeichen
- Bankverbindung bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Weitergabe der Daten an Dritte
Die erhobenen bzw. bekannt gewordenen personenbezogenen Daten dürfen nach den Bestimmungen des NKAG, der Abgabenordnung und der DSGVO nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben werden, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Dies sind z.B.
- Gerichte
- Strafverfolgungsbehörden
- Behörden in den Ländern, z.B. Finanzämter
Art der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im weitgehend automationsgestützten Abgabeverfahren erfolgt zumeist in maschinellen Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Abgaben und sonstigen Forderungen. Es werden dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Veränderung, Vernichtung bzw. Verlust sowie gegen unbefugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen. Dies gilt auch, soweit die Daten im elektronischen Abrechnungssystem von einem Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO verarbeitet werden.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies für das Abgabeverfahren erforderlich ist. Maßstab hierfür sind die abgabenrechtlichen Verjährungsfristen gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 4 b und Absatz 3 Nr. 2 NKAG in Verbindung mit den §§ 169 – 171 Abgabenordnung.
Des Weiteren werden die Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gemäß der Abgabenordnung bzw. der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen des Landes Niedersachsen gespeichert. Die dort vorgegebenen Fristen betragen in der Regel 10 Jahre.
Datenschutzrechte
Nach der DSGVO stehen jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Widerspruch zu.
Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO
Die betroffene Person hat das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten von ihr verarbeitet werden. Sie kann darüber hinaus Auskunft über die in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a) – h) DSGVO genannten Informationen verlangen. Im Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Auskunftsbegehren gemacht werden.
Recht auf Berichtigung gemäß Artikel 16 DSGVO
Sollten die sie betreffenden Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, hat die betroffene Person das Recht, Berichtigung und Vervollständigung ihrer Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO
Die betroffene Person kann grundsätzlich eine Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn eine Verarbeitung durch die aus den in dieser Vorschrift genannten Gründen unzulässig ist. Eine Löschung kann nach Artikel 17 Absatz 3 DSGVO jedoch nicht verlangt werden, sofern die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, insbesondere in folgenden Fällen:
- die Daten sind für den Verarbeitungszweck noch erforderlich (sh. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung)
- die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen noch (sh. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO
Unter den in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen kann die betroffene Person zwar die Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) verlangen. Allerdings ist die weite- 4 re Verarbeitung durch die Stadt zulässig, weil ein wichtiges öffentliches Interesse daran besteht (z. B. Sicherstellung der gleichmäßigen und vollständigen Abgabenerhebung).
Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO
Die betroffene Person hat ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Jedoch kann die Stadt dem nicht nachkommen, soweit an der weiteren Verarbeitung ein überwiegendes Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift zur weiteren Verarbeitung verpflichtet (z. B. Durchführung des Abgabeverfahrens).
Recht auf Beschwerde gemäß Artikel 77 DSGVO
Jeder betroffenen Person steht ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu, wenn sie der Ansicht ist, dass eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt oder die Stadt Cuxhaven ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 – 120 4500
E-Mail: [email protected]
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